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Die in Heilbronn ansässigen 6 Kammern sind zuständig für Klagen und Anträge aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn, den Postleitzahlengebieten 74613, 74626, 74632, 74638, 74670 und 74676 sowie dem gesamten Main-Tauber-Kreis. Maßgeblich ist der Sitz des Betriebes, in dem das streitbefangene Arbeitsverhältnis erfüllt wird.

Die regionale Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich der Crailsheimer Kammern kann sich bei ungleicher Arbeitsbelastung einzelner Kammern ändern. Schriftsätze können jedoch fristwahrend bei beiden Gerichtsorten eingereicht werden. Sie werden gegebenenfalls vom Gericht an die zuständige Kammer weitergeleitet.

Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.


2013

Link öffnet neues Fenster Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 78 KB)

Link öffnet neues Fenster 1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 7 KB)

Link öffnet neues Fenster 2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 60 KB)

Link öffnet neues Fenster 3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2013  (PDF, 55 KB)