Herzlich willkommen auf dem Internetauftritt der
Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg
Sie erhalten hier Informationen über die Gerichte für Arbeitssachen in Baden-Württemberg. Die Rechtsprechung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten wird in erster Instanz von den Arbeitsgerichten Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Lörrach, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm und in zweiter Instanz vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ausgeübt.
Wir unterrichten Sie über die Organisation, die Zuständigkeiten und die Geschäftsverteilung sowie über die Aufgaben und das Verfahren bei den Gerichten für Arbeitssachen. Aus der Entscheidungsdokumentation können Sie alle wichtigen Entscheidungen der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit abrufen. Unter der Rubrik „Hinweise“ erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Themen.

Aktuelle Pressemeldungen
- Termin am 20.12.2012 in Crailsheim, Az. 2 BV 5/12
19.12.2012 - Kündigungsschutzverfahren gegen Firma Schlecker - Urteil vom 21. Juni 2012 ( 8 Ca 71/12): Kündigung vom 28. März 2012 ist unwirksam
28.06.2012
