Navigation überspringen

60 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg

Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg feiert im Jahr 2016 ihr sechzigjähriges Bestehen. Am 15. Februar 1956 wurde das (erste) Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen in Baden-Württemberg verkündet. Dies war der Ursprung einer einheitlichen Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Baden-Württemberg.  Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft war es aber bereits zuvor zur Errichtung von arbeitsgerichtlichen Spruchkörpern gekommen. Der erste dieser Spruchkörper wurde im November 1946 in Stuttgart gebildet. Damit kann die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg im Grunde genommen schon auf ihren 70. Geburtstag nach dem Zweiten Weltkrieg zurückblicken. 

Dieses Jubiläum wurde am 20. April 2016 im Hospitalhof Stuttgart gefeiert.

Das Bild wurde beim Jubiläum 60 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit im Hospitalhof aufgenommen. Es zeigt (v.r.n.l.) Justizminister Rainer Stickelberger, Ministerialdirektorin Inken Gallner, Präsidentin des BGH Bettina Limperg, Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt, Präsident des LAG Dr. Eberhard Natter

(v.r.n.l.) Justizminister Rainer Stickelberger, Ministerialdirektorin Inken Gallner, Präsidentin des BGH Bettina Limperg,
Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt, Präsident des LAG Dr. Eberhard Natter

Justizminister Stickelberger: „Großartige Gerichtsbarkeit mit ganz besonderem Geist“ 
 
„Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg ist eine großartige Gerichtsbarkeit mit einem ganz besonderen Geist. Das Landesarbeitsgericht und die neun Arbeitsgerichte in unserem Land gehen seit jeher besonders agil, lösungsorientiert und den Menschen zugewandt an ihre Aufgaben heran“, sagte Minister Stickelberger. Er wies auf das besondere Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen hin, das sich in vielen arbeitsgerichtlichen Verfahren zeige. „Die Arbeitsgerichtsbarkeit sieht sich hier in besonderem Maße der einvernehmlichen Streitbeilegung verpflichtet. Noch mehr als in den anderen Gerichtsbarkeiten steht für die Arbeitsgerichte die Suche nach einer guten Lösung ohne streitige Entscheidung im Vordergrund“, so der Minister. Dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter und allen in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit Beschäftigten sprach Minister Stickelberger seinen Dank und seine Anerkennung aus. „Durch Ihre hervorragende Arbeit haben Sie und Ihre Vorgänger dazu beigetragen, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit in unserem Land einen ganz ausgezeichneten Ruf genießt. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken“, sagte der Minister.


Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter: „Recht und sozialer Friede ist das Leitmotiv der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg“

„Recht und sozialer Friede – so lautet das Motto, das sich die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg gegeben hat", schreibt der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter im Vorwort der Publikation „Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg 1946 – 2016", die aus Anlass des 60. Geburtstags der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes erschienen ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens in den Betrieben und Verwaltungen geleistet. Mit großer Anstrengung aller Beschäftigten hat sie in den Zeiten wirtschaftlicher Krisen den im Arbeitsrecht so wichtigen zügigen Rechtschutz für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährleistet. In den kommenden Jahren steht die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg vor großen Herausforderungen, insbesondere durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte. „Ich sehe die Arbeitsgerichts-barkeit Baden-Württemberg für die Zukunft gut gerüstet", sagte Herr Dr. Natter.

 

Logo 60 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit
Logo 60 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.