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Audi, Dieselgate-Affäre

Datum: 16.02.2017

Am Dienstag, den 21.02.2017, verhandelt die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Heilbronn die Frage, ob Audi verpflichtet ist, den Leiter ihrer Organisationseinheit "Entwicklung Dieselmotoren" weiterzubeschäftigen. Dieser befindet sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und wurde im Zusammenhang mit der sog. Dieselgate-Affäre im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen von Audi seit November 2015 bezahlt freigestellt. Er begehrt nunmehr seine Weiterbeschäftigung. Die Sitzung findet im Saal 4 um 9.30 Uhr statt.

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